HEREINSPAZIERT!
Schon gewusst? Bei uns findest du neben einem neuen Zuhause auch Stellplätze und Gewerbeobjekte.
Aktuelle Mietangebote.
Wohnung, Stellplatz, Gewerbe: Auch als Nicht-Mitglied kannst du dich auf unsere Genossenschaftsobjekte bewerben. Einfach Bedarf eingrenzen, Exposés durchstöbern und bei Volltreffer direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Wie wir Wohnungen vergeben, erfährst du hier.
So funktioniert die Vermietung.
Unsere Wohnungen sind gefragt – klar, bei uns wohnt man gern. Damit alles fair bleibt, läuft die Vergabe nach klaren Regeln.
DAS ZÄHLT:
- Mitglieder haben Vorrang.
Frei gewordene oder neue Wohnungen bieten wir grundsätzlich zunächst Mitgliedern an. Nicht-Mitglieder kommen zum Zug, wenn kein Mitglied Interesse an der ausgeschriebenen Wohnung hat. Mehr hierzu liest du weiter unten. - Die Größe muss passen.
So viel Platz wie nötig – das ist fair für alle. Als Faustregel gilt: Anzahl der Personen plus 1 Zimmer. Ein Paar mit einem Kind kann also eine 4-Zimmer-Wohnung bekommen, ein Single eine 2-Zimmer-Wohnung. - Lang dabei? Punkt für dich.
Wer schon lange KAIFU-Mitglied ist, rückt in der Reihenfolge der Bewerbenden nach vorn. Treue lohnt sich. - Manchmal zählt mehr als die Regel.
In besonderen Fällen – etwa bei Familienzuwachs, gesundheitlichen Gründen oder einer passenderen Nachbarschaft – kann von Regel 2 und 3 abgewichen werden. Wir schauen immer genau hin, was Sinn ergibt.
Verfügbare Wohnungen findest du im Mitgliederportal MEINE KAIFU. Dort vergeben wir sie an diejenigen Mitglieder, die die Kriterien am besten erfüllen – also z.B. schon lange Teil unserer Gemeinschaft sind. Das Einzugsdatum ist verbindlich, damit kein Leerstand entsteht. Wenn du besondere soziale Gründe hast (Regel 4), kannst du dich jederzeit an uns wenden. Und: In Ausnahmefällen darf von den Regeln abgewichen werden.
KAIFU FÜR NICHT-MITGLIEDER.
Gemeinschaft geht vor: Aus Solidaritätsgründen bieten wir freie Wohnungen aus unserem Bestand zunächst immer unseren Mitgliedern an. Die gute Nachricht: Interessierte Nicht-Mitglieder kommen immer dann zum Zug, wenn kein Mitglied Interesse an der ausgeschriebenen Wohnung hat. Und das kommt durchaus vor! Es lohnt sich also, unsere Mietangebote zu beobachten.
Mit Mietvertragsabschluss – genau genommen heißt es bei uns ja Dauernutzungsvertag – wirst du automatisch Mitglied und hast ab dann lebenslangen Anspruch auf eine KAIFU-Wohnung, wie alle anderen Mitglieder auch. Klasse, oder? Einen anderen Weg, Teil unserer Genossenschaft zu werden, bieten wir derzeit nicht an.
Das zählt für eine Mitgliedschaft:
- Volljährigkeit
- Bonitätsnachweis
- Single, Paar oder Familie (keine WG)
- Bei geförderten Wohnungen: Wohnberechtigungsschein