Ein modernes Wohnzimmer im Loft-Stil. An einer weißen Backsteinwand hängen Wandregale in Form der großen Buchstaben „FAQ“, die mit Büchern und Deko gefüllt sind. Darunter steht ein braunes Ledersofa. Links stehen ein Hängeregal und ein schwarzes Fahrrad an einem großen Fenster.
FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Du suchst eine Wohnung, hast eine Frage zu deiner Mitgliedschaft oder möchtest etwas in deinem Zuhause klären? Hier findest du die wichtigsten Antworten. Viele Anliegen kannst du als Mitglied direkt über das Mitgliederportal/ die App „Meine KAIFU“ erledigen.

FRAGEN ZUR GENOSSENSCHAFT.

DEINE KAIFU

Die KAIFU ist eine Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft mit rund 5.000 Wohnungen. Ein großer Teil unseres Bestands liegt in Eimsbüttel. Weitere Wohnungen befinden sich in verschiedenen Hamburger Stadtteilen.

Hier findest Du unseren Wohnungsbestand.

Bei ihrer Gründung hieß unsere Genossenschaft „Baugenossenschaft innerhalb des Mietervereins von Groß-Hamburg von 1890 eGmbH“. Da die ersten Häuser am Kaiser-Friedrich-Ufer entstanden, setzte sich schon bald die Kurzform KAIFU durch.

Seit dem Zusammenschluss mit der Wohnungsbaugenossenschaft Nordland eG im Jahr 1970 heißt die Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft KAIFU-NORDLAND eG.

FRAGEN ZUR WOHNUNGSSUCHE UND MITGLIEDSCHAFT.

WOHNEN BEI DER KAIFU

Freie Wohnungen veröffentlichen wir für Mitglieder im Mitgliederportal/ der App “Meine KAIFU”.  Dort findest du alle Angaben zur Wohnung und kannst dich direkt auf ein passendes Angebot bewerben. Für Nicht-Mitglieder bzw. Interessentinnen und Interessentin veröffentlichen wir Wohnungsangebote auf unserer Website. Eine allgemeine Bewerbung ohne konkretes Wohnungsangebot ist nicht möglich.

KAIFU-Wohnungen werden vorrangig an Mitglieder vergeben. Finden wir innerhalb der Mitgliedschaft keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber, können sich auch externe Interessierte bewerben. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags werden sie Mitglied der Genossenschaft.

Neue Mitglieder nehmen wir grundsätzlich im Zusammenhang mit der Anmietung einer KAIFU-Wohnung auf. Eine Ausnahme besteht für minderjährige Kinder von Mitgliedern. Für sie können Eltern eine Mitgliedschaft erwerben.

Eine allgemeine Warteliste führen wir nicht. Bitte informiere dich auf unserer Website oder in „Meine KAIFU“ über freie Wohnungen und bewirb dich direkt auf ein passendes Angebot.

Bei der Vergabe berücksichtigen wir die Haushaltsgröße, die Dauer der Mitgliedschaft und soziale Gründe. Die Zahl der Zimmer soll in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der einziehenden Personen stehen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen gelten zusätzlich die jeweiligen Förderbedingungen.

Die KAIFU vermietet ihre Wohnungen nicht an Wohngemeinschaften. Nutzungsverträge schließen wir nur mit volljährigen Personen ab.

Der Dauernutzungsvertrag regelt die Nutzung deiner Genossenschaftswohnung. Er enthält unter anderem Angaben zur Wohnung, zur Nutzungsgebühr sowie zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsseiten.

Als Mitglied nutzt du eine Wohnung deiner Genossenschaft auf Grundlage eines Dauernutzungsvertrags. Deshalb sprechen wir von einer Nutzungsgebühr. Sie erfüllt wirtschaftlich dieselbe Funktion wie die Miete bei einem üblichen Mietverhältnis.

Die Bezeichnung macht deutlich, dass du zugleich Mitglied der Genossenschaft und Nutzerin oder Nutzer einer Genossenschaftswohnung bist.

Die Nutzungsgebühr hängt von der Wohnung, ihrer Größe, Ausstattung und Lage ab. Bei frei finanzierten Wohnungen orientieren wir uns am Hamburger Mietenspiegel. Für öffentlich geförderte Wohnungen gelten die jeweiligen Preisbindungen.

Die Grundnutzungsgebühr und die weiteren Kosten findest du im jeweiligen Wohnungsangebot.

FRAGEN ZU ANTEILEN UND MITBESTIMMUNG.

MITGLIEDSCHAFT

Eine Wohnungsbaugenossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Mit ihren Geschäftsanteilen stellen die Mitglieder der Genossenschaft Eigenkapital zur Verfügung. Die Genossenschaft baut, bewirtschaftet und erhält damit Wohnungen für ihre Mitglieder.

Die Mitgliedschaft verschafft dir kein Eigentum an einer bestimmten Wohnung. Sie verbindet dich aber mit der Genossenschaft und eröffnet dir die Möglichkeit, eine KAIFU-Wohnung dauerhaft zu nutzen.

Als Mitglied bist du Teil der KAIFU. Du kannst dich auf freie Wohnungen bewerben, an den Vertreterwahlen teilnehmen und dich damit an wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft beteiligen.

Mitgliedschaft und Dauernutzungsvertrag sind rechtlich voneinander getrennt. Wenn du deine Wohnung aufgibst, endet deine Mitgliedschaft daher nicht automatisch.

Neue Mitglieder nehmen wir grundsätzlich im Zusammenhang mit der Vergabe einer KAIFU-Wohnung auf. Eine Ausnahme besteht für minderjährige Kinder von Mitgliedern. Für sie können Eltern eine Mitgliedschaft erwerben.

Mit einem Geschäftsanteil beteiligst du dich am Eigenkapital der KAIFU. Ein Anteil kostet 52 Euro. Wie viele Anteile du übernehmen musst, richtet sich unter anderem nach Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung.

Den genauen Betrag findest du im Wohnungsangebot und in deinen Vertragsunterlagen.

Geschäftsanteile sind keine Mietkaution. Mit den Anteilen wirst du Mitglied der Genossenschaft und beteiligst dich an ihrem Eigenkapital. Bei der KAIFU zahlst du deshalb keine zusätzliche Mietkaution.

Du kannst auch nach dem Auszug Mitglied der KAIFU bleiben und deine Anteile behalten. Möchtest du alle oder einen Teil deiner Anteile kündigen, gelten die Fristen und Regelungen unserer Satzung.

Die Auszahlung erfolgt nicht direkt mit dem Auszug. Maßgeblich sind die Beendigung der Mitgliedschaft, der Jahresabschluss und die Regelungen der Satzung.

 

Über eine Dividende entscheidet die Vertreterversammlung nach Abschluss des Geschäftsjahres. Eine Ausschüttung und ihre Höhe sind daher nicht garantiert. Die aktuellen Beschlüsse veröffentlichen wir zusammen mit den Ergebnissen der Vertreterversammlung.

Die Mitglieder der KAIFU wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter. Die Vertreterversammlung entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat.

Informationen zu den Wahlen und zur Arbeit der Vertreterversammlung veröffentlichen wir auf unserer Website und in „Meine KAIFU“.

FRAGEN ZUM MITGLIEDERPORTAL UND ZUR APP.

MEINE KAIFU

„Meine KAIFU“ ist der geschützte digitale Bereich für unsere Mitglieder. Dort kannst du Anliegen senden, Dokumente abrufen, Verbrauchsdaten einsehen und dich über Neuigkeiten rund um dein Mietverhältnis informieren.

Du erreichst „Meine KAIFU“ im Browser über das Mitgliederportal oder auf dem Smartphone und Tablet über die App.

Nein. Du kannst das Mitgliederportal auch über den Browser auf deinem Computer öffnen. Wenn du „Meine KAIFU“ auf einem Smartphone oder Tablet nutzen möchtest, kannst du die App im App Store oder bei Google Play herunterladen.

Über „Meine KAIFU“ kannst du unter anderem:

  • Reparaturen und andere Anliegen melden
  • persönliche Dokumente und Vertragsinformationen abrufen
  • Betriebskostenabrechnungen einsehen und herunterladen
  • Verbrauchsdaten einsehen
  • freie Wohnungen ansehen und dich bewerben
  • Nachrichten zu Reparaturen, Wartungen und Aktionen erhalten
  • deine Bankverbindung hinterlegen oder ändern
FRAGEN ZU SCHÄDEN IN DER WOHNUNG.

REPARATUREN UND NOTFÄLLE

Melde Reparaturen bitte über das Mitgliederportal oder die App „Meine KAIFU“. Wähle dort den Bereich für Schäden und Reparaturen aus. Beschreibe den Schaden möglichst genau und füge bei Bedarf ein Foto hinzu. Deine Meldung erreicht direkt die zuständige Stelle.

Rufe die Notdienstzentrale an, wenn außerhalb unserer Geschäftszeiten sofort gehandelt werden muss. Dazu gehören zum Beispiel ein größerer Wasserschaden, ein vollständiger Stromausfall in der Wohnung oder der Ausfall der Heizung bei kalter Witterung.

Die Notdienstzentrale erreichst du unter 040 345 110. Weniger dringende Reparaturen, etwa einen tropfenden Wasserhahn, meldest du bitte über „Meine KAIFU“.

FRAGEN ZU ENERGIE, RAUMKLIMA UND ABFALL.

RUND UMS WOHNEN

Halte die Räume gleichmäßig warm und stelle die Heizkörper nicht mit Möbeln oder Vorhängen zu. Zum Lüften drehst du die Thermostate herunter und öffnest die Fenster für einige Minuten vollständig. Dauerhaft gekippte Fenster kühlen die Räume und Wände aus.

 

Du möchtest mehr zu dem Thema wissen? Dann schau hier vorbei: Richtig heizen und lüften

Schalte Licht nur dort ein, wo du es brauchst, und vermeide den Stand-by-Modus. Beim Waschen reichen häufig 30 oder 40 Grad. Kürzeres Duschen und das Abstellen des Wassers beim Einseifen senken den Warmwasserverbrauch.

Du möchtest mehr zu dem Thema wissen? Dann schau hier vorbei: Energie sparen im Alltag

Verpackungen sowie Gegenstände aus Kunststoff oder Metall gehören in die gelbe Wertstofftonne. Sauberes Papier und Pappe kommen in die blaue Tonne. Küchen- und Pflanzenabfälle ohne Plastik- oder Bioplastiktüten gehören in die Biotonne. Restmüll kommt in die schwarze Tonne.

Verpackungen müssen leer sein. Ausspülen ist nicht nötig.

Du möchtest mehr zu dem Thema wissen? Dann schau hier vorbei: Müll richtig trennen

Flaschen und andere Verpackungen aus Glas gehören nach Farben getrennt in die öffentlichen Altglascontainer. Rotes, blaues, gelbes und schwarzes Glas kommt zum Grünglas. Fensterglas, Spiegel, Trinkgläser und Keramik gehören nicht hinein.

Bitte nutze die Container nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr.

Du möchtest mehr zu dem Thema wissen? Dann schau hier vorbei: Glas richtig trennen

Möbel, Matratzen, Elektrogeräte, Batterien, Leuchtmittel, Farben und andere Schadstoffe kannst du auf einem Recyclinghof der Stadtreinigung Hamburg abgeben. Stelle diese Gegenstände bitte nicht neben die Mülltonnen oder auf die Gemeinschaftsflächen.

Hier findest Du Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg